Für das Gerichtsgebäude mit einem angeschlossenen kleinen Gefängnis stand nur ein schwieriger Bauplatz zur Verfügung: eine Baulücke im Bergedorfer Stadtkern, mitten in einer gekrümmten Straße zwischen »Etagenhäusern« und auf der Rückseite begrenzt von einer beckenartigen Erweiterung der Bille. Schumacher entwickelte den Komplex als dreigeschossiges, zum Fluß offenes Hufeisen, dessen Seitenflügel die Nachbarbebauung abschirmen. Der Klinkerbau mit Walmdach und Dachreiter folgt in seiner Front dem leicht gekrümmten Verlauf der Straße; der Eingang zum Gericht ist als Loggia mit Keramikpfeilern gestaltet. Klinkerstreifen über und unter den Fenstern geben dem Bau eine leichte horizontale Bewegung, und die Amtsräume wurden nach einem Farbenplan von Guido Maschke gestaltet. Auf der Rückseite folgt ein rechteckiger Hof, der an der Wasserseite von dem auf einem T-förmigen Grundriß entwickelten, flachgedeckten Gefängnisbau abgeschlossen wird. Eine im Halbrund geführte, pf eilerver-stärkte Mauer sichert das Gefängnis gegen den Fluß und schafft zugleich getrennte Höfe für Männer und Frauen. Der festungsartige Charakter der Haftanstalt schien Schumacher das passende Pendant zum Bergedorfer Schloß abzugeben, das am Ostufer gegenüberlag. Schumachers Entwürfe bauten auf einem Vorprojekt von Baudirektor Ranck auf.
348f., S. 367; Das neue Amtsgericht in
Bergedorf. In: Bergedorfer Schloßkalender 4 (1928), Abb. S. 446; Luis Moreno-Fernandez, Heinrich Helt: Kulturkritische Überlegungen zum Gebäude des Amtsgerichts und des
Gefängnisses in Bergedorf. In: Lichtwark.
Hrsg. vom Lichtwark-Ausschuß Bergedorf Nr. 43 (1980), S. 37ff.
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